Wer ist Fachkundiger?

Fachkundige im Sinne § 2 Abs 2 BauV sind ..."Personen, die die erforderlichen Fachkenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten bieten. Als fachkundige Personen im Sinne dieser Verordnung gelten fachkundige Organe von Anstalten des Bundes oder eines Bundeslandes, von staatlich autorisierten Anstalten, sowie Ziviltechniker oder Gewerbetreibende, jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse."

Zur Durchführung der Zugversuche ist nur qualifiziertes Personal einzusetzen, welche folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen sollte:

- Ausbildung im Umgang mit PSA gegen Absturz,
- tragwerksplanerische Ausbildung und praktische bautechnische Erfahrung zur Einschätzung der baulichen Gegebenheiten, z.B. der Widerlager,
- Fähigkeiten zur Durchführung von Kleinreparaturen (z.B. Abdichtung von Dachaufbauten) und
- Sachkunde im Bereich der Auslegung von Absturzsicherungen
- Sachkunde im Bereich der organisatorischen Abläufe des Betreibers des Standortes mit Anschlageinrichtungen.